-20% auf Klimaanlagen & -10% auf Wärmepumpen
Wenn es ums Heizen geht, setzen immer mehr Österreicher auf umweltfreundliche Wärmepumpen: Jährlich werden hierzulande rund 38.000 neue Geräte installiert.
Die Vorteile einer Wärmepumpe im Überblick:
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- Wichtigste Vorteile einer Wärmepumpe: Energielieferant ist umweltfreundlich und nahezu unerschöpflich.
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- Eine Wärmepumpe kann zum Heizen für nahezu jede Gebäudeart verwendet werden.
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- Die jährlichen Betriebskosten einer Wärmepumpe sind äußerst gering. Diese sind zu einem geringen Prozentsatz an die Strompreise gekoppelt.
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- Spezielle kostengünstige Stromtarife zählen ebenso zu den Vorteilen einer Wärmepumpe.
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- Wärmepumpen sind nahezu wartungsfrei.
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- Die Betriebssicherheit von Wärmepumpen ist sehr hoch.
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- Der CO2-Ausstoß ist um bis zu 90 Prozent geringer als bei Gas- und Ölheizungen.
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- Wärmepumpen können nicht nur zum Heizen, sondern auch zum Kühlen genutzt werden.
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- Grundlegende Vorteile einer Wärmepumpe beziehen sich auf deren Langlebigkeit und Kosten: Die Kosten amortisieren sich schnell.


Der Reparaturbonus
Den Reparaturbonus können Unternehmen & Privatpersonen für Reparaturarbeiten von fast allen Elektro- und Elektronikgeräten einlösen. Klima- und Kälteanlagen gehören auch dazu. Sie können diesen Bonus bei uns einlösen. Da wir als Unternehmen für diese EU-Förderung aufgelistet wurden.
Förderhöhe:
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- bis zu 50 % Ermäßigung auf eine Reparatur
- maximal 200 Euro Zuschuss pro Reparatur
- Bereits heruntergeladene Bons sind 3 Wochen lang einlösbar.
Ablauf
Reparaturbonus für die Reparatur eines Elektro- & Elektronikgeräts und/oder eines Kostenvoranschlags, in drei einfachen Schritten:
1. Klicken Sie auf den Button „Reparaturbon erstellen“
2. Reparaturbon herunterladen und digital speichern oder ausdrucken.
3. Reparaturbon beim Partnerbetrieb einlösen; nur noch Differenzbetrag für Reparatur bezahlen und bis zu 50% sparen.
Gut zu wissen
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- Vom Reparaturbonus für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.
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- Pro E-Gerät kann ein Bon für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden.
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- Sie können den Reparaturbonus so lange beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind. In der ersten Förderphase längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023. Die Förderaktion geht bis zum Jahr 2026.
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- Die Förderung bekommen Sie für Elektro- und Elektronikgeräte, wie sie üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Zum Beispiel Küchenmaschinen, Wasserkocher, Smartphones etc. Alle förderbaren Geräte finden Sie in der Geräteliste. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die Geräte müssen sich in Ihrem Besitz befinden.

